25.08.2016

Bürgschaften jetzt auch für den Sattelzug

News der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH

Die Unternehmen der Verkehrswirtschaft nutzen die Finanzierungsinstrumente der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg für Gründung, Nachfolge sowie Investitionen. In den vergangenen zehn Jahren ermöglichte die Bürgschaftsbank fast 350 Betrieben ein Kreditvolumen von insgesamt 95 Millionen Euro.

100.000 Euro und mehr legten Logistikunternehmen für einen neuen 40-Tonner auf den Tisch. „Die meisten Betriebe leasen deshalb ihre Fahrzeuge“, sagte Timo Didier vom Verband des württembergischen Verkehrsgewerbes“, „unterm Strich ist das für sie auch sehr attraktiv.“ Der Verband arbeite seit vielen Jahren eng mit der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg zusammen. Bei Finanzierungen, für die ein Unternehmer nicht genug Sicherheiten hat, würden Hausbanken oder Leasinggesellschaften die Bürgschaftsbank einbinden.

Eine Bürgschaft für eine Finanzierung sei zum Beispiel bei Schneider Logistik in Ebersbach zum Einsatz gekommen. Heinz Schneider habe eine günstige Gelegenheit genutzt, um sein Unternehmen zukunftsfähig aufzustellen. Sein Logistikzentrum hätte er bislang gemietet. Sein Vermieter habe verkaufen wollen. „Also haben wir die Chance genutzt und zugeschlagen.“ Mit dieser Investition habe der Unternehmer für seine Söhne Markus und David eine sichere Grundlage geschaffen. Das Geld sei von seiner Sparkasse gekommen. Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg habe zusätzliche Sicherheiten gestellt.

Für Finanzierungen mit Bürgschaften von Verkehrsbetrieben gebe es zwei Regelungen, die die Finanzierung von LKWs einschränkten: Die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) und die De-minimis-Beihilferegelung. Durch die Anwendung der geänderten AGVO könne die Bürgschaftsbank nun auch die Finanzierung von LKWs für den Straßengüterverkehr begleiten. „Innerhalb der De-minimis-Beihilferegelung bleibt die Finanzierung von Fahrzeugen für den Straßengüterverkehr ausgenommen“, sagte Guy Selbherr, Vorstand der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg, „aber über die AGVO kann die Bürgschaftsbank jetzt zum Beispiel beim Kauf eines Sattelzugs sowohl die Finanzierung über Kredit als auch über Leasing im klassischen Bürgschaftsprogramm begleiten.“ Wichtig sei dabei, dass – wie bei anderen über die AGVO begleiteten Vorhaben – der Anreizeffekt dokumentiert werde. Was das heißt? Die Hausbank müsse den Antrag stellen, bevor das Unternehmen die Investition tätigt, und alle Eckdaten des Vorhabens festhalten. Selbherr: „LKWs sind die wichtigste Investition für diese Branche. Wir freuen uns, dass wir sie jetzt mit unseren Bürgschaften unterstützen können.“

Quelle: Bürgschaftsbank Baden-Württemberg

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