02.08.2016

Bürgschaftssonderprogramm "Hochwasser und Starkregen”

News der Bürgschaftsbank NRW GmbH

Gleich mehrere heftige Unwetter verursachten in diesem Jahr in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens auch in der Landwirtschaft Schäden in Millionenhöhe. Hochwasser überflutete Felder und Wiesen, Starkregen und golfballgroße Hagelkörner zerstörten Freilandpflanzen. Allein am Niederrhein waren nach Aussage der Landwirtschaftskammer NRW rund hundert Gartenbaubetriebe betroffen.

Jetzt gebe es für Landwirte, landwirtschaftliche Gartenbaubetriebe sowie für Unternehmen aus Fisch- und Forstwirtschaft wirksame Hilfe. Im Rahmen des neuen Sonderprogramms „Hochwasser/Starkregen in NRW” unterstütze die Bürgschaftsbank Agrar- und Gartenbaubetriebe, die die erlittenen Schäden nicht aus eigener Kraft bewältigen können.

Verbürgt würden Hausbankmittel und geeignete Förderkredite zur Beseitigung der durch die Naturereignisse entstandenen Schäden und zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen, insbesondere für Ernteausfälle oder Futterzukäufe. Die Übernahme der Bürgschaft erfolge im Rahmen der von der EU festgelegten Regeln für staatliche Beihilfen „Agrar-De-Minimis” (Beihilfehöchstbetrag: 15.000 Euro).

Je Betrieb könnten Kredite bis maximal 225.000 Euro zu 80 Prozent verbürgt werden bei einer Kreditlaufzeit von maximal fünf Jahren. Die betragliche Obergrenze resultiere aus Beihilfevorschriften der EU. Das Bürgschaftssonderprogramm laufe ab 1. August dieses Jahres und sei zunächst bis zum 31. Dezember 2016 befristet.

Quelle: Bürgschaftsbank NRW

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