13.09.2017

Elektronisches Bürgschaftsverfahren mit genossenschaftlicher FinanzGruppe gestartet

Seit Anfang August sind die Bürgschaftsbanken elektronisch an die genossenschaftliche FinanzGruppe angebunden. Die Beantragung von Bürgschaften wird damit automatisiert und genossenschaftliche Institute können mit dem Antrag auch Dateianhänge übermitteln.

Die Bürgschaftsbanken setzen auf eine elektronische Anbindung ihrer Partner, um die Bürgschaftsanträge effizienter und schneller bearbeiten zu können. Bürgschaftsanträge werden seit August in die Automatisierte Förderkredit-Bearbeitung (AFB) der Bankverfahren agree21 sowie bank21 der genossenschaftlichen FinanzGruppe eingebunden. So können Institute aus der Genossenschaftlichen FinanzGruppe jetzt mit einem bundesweit einheitlichen Antrag elektronisch ihre Bürgschaftsanträge stellen. Die Anträge werden direkt und papierlos aus dem Bankverfahren gestellt und müssen so nur noch einmal erfasst werden.

Durch die elektronische Übertragung zwischen Hausbanken und Bürgschaftsbanken wird die Bearbeitung sicherer, einfacher und schneller, Fehler werden vermieden und die Datenqualität erhöht. Außerdem werden die Prozesse optimiert. So werden die Daten automatisch an die zuständige Bürgschaftsbank weitergeleitet und in deren Verwaltungssoftware eingespeist. Damit verkürzen sich die Bearbeitungszeiten für Bürgschaftsanträge. Auf Unterlagen in Papierform wird künftig verzichtet und auch die Zusagen seitens der Bürgschaftsbanken sollen elektronisch erfolgen.