28.04.2016

KBG NRW vergibt weiter kleine Beteiligungen aus dem Mikromezzaninfonds Deutschland

News der Kapitalbeteiligungsgesellschaft für die mittelständische Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen mbH – KBG

Das Bundeswirtschaftsministerium hat im September 2013 bundesweit erfolgreich den Mikromezzaninfonds Deutschland mit einem Volumen von zuletzt über 70 Millionen Euro aufgelegt. Der Fonds bietet kleinen und jungen Unternehmen sowie Existenzgründern/Existenzgründerinnen wirtschaftliches Eigenkapital bis 50.000 Euro.

In Nordrhein-Westfalen seien bis Ende 2015 468 Unternehmen mit einem Beteiligungsvolumen von 20,8 Mio. Euro unterstützt worden. Dies habe dazu beigetragen, mehr als 3.400 Arbeitsplätze zu schaffen bzw. zu sichern.

Im April dieses Jahres sei der Mikromezzaninfonds-Deutschland II mit einem zusätzlichen Volumen von 85,12 Mio. Euro neu aufgelegt worden.

Für Beteiligungen aus dem Mikromezzaninfonds, die den Unternehmen für bis zu zehn Jahre zur Verfügung gestellt werden, seien keine Sicherheiten zu stellen. Zudem mische sich der Beteiligungsgeber – also die KBG NRW – nicht in das Tagesgeschäft ein.

„Sehr kleine und junge Unternehmen kommen kaum an Kredite und an klassisches Beteiligungskapital. Dafür gibt es den Mikromezzaninfonds II. Uns liegen bereits erste Anfragen vor“, sagte Manfred Thivessen, Geschäftsführer der KBG NRW. „Wer uns von seinem Vorhaben überzeugt, den begleiten wir – mit Eigenmitteln, persönlicher Beratung sowie unserem Netzwerk – über die gesamte Finanzierungslaufzeit.“

Der über die NBank in Niedersachsen verwaltete Mikromezzaninfonds werde aus Mitteln des ERP-Sondervermögens und des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert.

Ansprechpartner seien wie die KBG NRW die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften in dem jeweiligen Bundesland. Die KBG NRW arbeite hierbei eng mit der Bürgschaftsbank NRW zusammen.

Quelle: KBG NRW

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