
Neue Bürgschaftsbestimmungen für Kredit- und Leasingfinanzierungen
News vom Verband Deutscher Bürgschaftsbanken (VDB)
Ab 1. Juli 2017 führen die Bürgschaftsbanken neue einheitliche Allgemeine Bürgschaftsbestimmungen (ABB) für Kredit- und Leasingfinanzierungen ein.
So wie die Banken Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) haben, haben die Bürgschaftsbanken Allgemeine Bürgschaftsbestimmungen (ABB). Sie regeln das Verhältnis zwischen kleinen und mittelständischen Unternehmen als Kunden, ihren Hausbanken und den Bürgschaftsbanken.
Die ABB hatten sich seit Gründung der ersten Bürgschaftsbanken in den 1950er-Jahren unterschiedlich entwickelt. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Regulierung der Kreditwirtschaft und der fortschreitenden Digitalisierung bei KMU, Banken und Sparkassen. modernisierten und vereinheitlichten Experten der Bürgschaftsbanken 2016 ihre Bestimmungen. Daran beteiligt waren auch der VDB sowie die staatlichen Rückbürgen vom Bund und aus den Bundesländern.
Durch die Vereinfachung und Modernisierung der ABB werden Bürgschaften für Kredite und Leasingfinanzierungen schneller, sicherer und einfacher für Unternehmen und Bankpartner: Die Bürgschaftsbanken reduzieren den bürokratischen Aufwand, treiben die Digitalisierung der Prozesse in den eigenen Häusern voran und erleichtern auch Hausbanken und Leasinggesellschaften die Automatisierung und Bearbeitung der Bürgschaftsanträge. So verbessern die Bürgschaftsbanken den Zugang zu Finanzierungen für Mittelständler.
Die bundesweit einheitlichen Bürgschaftsbestimmungen für Kredite und Leasingfinanzierungen gelten ab 1. Juli 2017. Die ABB finden Sie auf den Internetseiten der Bürgschaftsbanken. Im Bereich Service können Sie sich Muster der Verträge ansehen.
Quelle: VDB